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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns
erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner
möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung
für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkauf,- vermietung
und -verpachtung bleiben vorbehalten. Die Aufnahme von Verhandlungen
bedeutet Auftragser- teilung bis auf Widerruf und Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen.
2. Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt.
Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
zustande, ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz
in Höhe der Provision zu zahlen, die er im Erfolgsfall hätte leisten
müssen.
3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum
Abschluß eines Vertrages bekannt, so hat er uns dies unverzüglich
mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.
4. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises
oder unserer Ver- mittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet
sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn
und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Ob-
jekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht
auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von
unserem Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg
durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen
Vertragspartners erreicht wird, schließlich wenn und soweit im zeitlichen
Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen
und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht
auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf
Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund
auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag
aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst
oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründen rückgängig
gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten,
so ist derjenige Vertragsteil der den Anfechtungsgrund gesetzt hat,
zum Schluß Schadenersatz verpflichtet.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen
unser Geschäftssitz.
6. Die Provision für Nachweis und Vermittlung beträgt zzgl. MwSt.:
a) Immobilienverkauf 5 % vom Verkaufspreis b) Privatvermietung 2
Monatsgrundmieten c) Gewerbevermietung 3 Monatsgrundmieten
*vereinbarte Ratenzahlung und minimierte Maklercourtage nur bei
Zahlung innerhalb von 14 Tagen
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