Allgemeine Geschäfts­bedingungen

  1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für derenRichtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkauf,-vermietung und -verpachtung bleiben vorbehalten. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragser-teilung bis auf Widerruf und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
  2. Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe oder direkte Kontaktaufnahme mitdem Eigentümer/ Vermieter ein Vertrag zustande,ist der Unterzeichner verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die unsim Erfolgsfall seitens des Auftraggebers hätte geleistetwerden müssen.
  3. Ist einem der beiden Vertragspartnerdie durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.
  4. Unser Provisionsanspruch entstehtentsprechend der Regelungen des Bestellerprinzip vom 01.06.2015, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt einVertrag zustande gekommen ist.Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, dievon unserem Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertragüber ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlichwenn und soweit im zeitlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiter–ungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Erwerb imWege der Zwangsversteigerung. DerAnspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltesdes Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schluß Schadenersatz verpflichtet.
  5. Sofern eine von unseren unter § 7. genanntenProvisionen abweichende Maklercourtage vereinbart ist,gilt diese ausschließlich bei Barzahlung bei Vertragsabschluss.
  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.
  7. Die Provision für Nachweis und Vermittlung beträgt zzgl. MwSt.:
    • Immobilienverkauf: 5 % vom Verkaufspreisdurch den Käufer
    • Privatvermietung: 2 Monatsgrundmietendurch den Mieter oder Eigentümer/ Vermieter gem.Bestellerprinzip vom 01.06.2015
    • Gewerbevermietung: 3 Monatsgrundmietendurch den Mieter / Pächter
  8. Für fest vereinbarte Termine, die nicht rechtzeitig oder garnicht abgesagt werden, berechnen wir eine Gebühr gemäß unserer Gebührentabelle, die in unserem Büro eingesehen oder in jeglicher Form ange-fordert werden kann.

Juni 2015

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